Allgemeine Geschäftsbedingungen
Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Buchungen bei Lasertag-Verleih [Impressum], die von Privatkunden oder Geschäftskunden getätigt werden.
Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Geschäftskunden werden gebeten, ihre Umsatzsteuer-ID im Bestellprozess mit anzugeben.
Preise und Versandkosten
Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise exklusive der Umsatzsteuer nach § 19 UStG. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen mögliche Versand- oder Lieferkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Die regelmäßigen Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, tragen wir. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen auch die Versandkosten zurück.
Nach verbindlicher Buchung (Bestätigung durch den Anbieter) ist ein Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) durch den Kunden nur gegen Zahlung einer Stornierungsgebühr möglich. Die Stornierungsgebühr beträgt:
- bis 14 Tage vor dem Mietbeginn: 20 % des vereinbarten Mietpreises
- bis 7 Tage vor dem Mietbeginn: 30 % des vereinbarten Mietpreises
- ab 6 Tage vor dem Mietbeginn oder bei Nichtabnahme: 50 % des vereinbarten Mietpreises
- Ab Übergabe an den Versanddienstleister 100 % des vereinbarten Mietpreises
Alle Stornierungsgebühren fallen zuzüglich zusätzlicher angefallener Kosten an. Diese können beispielsweise bereits angefallene Versandkosten sein.
Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Lasertag-Verleih kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Vertrag zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt, bei dem ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde.
Zahlung
Die Bezahlung erfolgt bei Lieferung mittels
– Rechnung (Nur bei Gewerbekunden)
– Bezahlung bei Abholung / Lieferung
– Bezahlung vorab per Banküberweisung bei Lieferung durch Versanddienstleister
(Voraussichtlich) PayPal
Zahlungsverzug
Kommen Sie in Zahlungsverzug, so ist Lasertag-Verleih berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Lasertag-Verleih ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Lasertag-Verleih berechtigt, diesen geltend zu machen.
Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Lieferung
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland.
(2) Die Lieferung wird von Lasertag-Verleih vier Werktage vor der geplanten Veranstaltung (Buchungstag) an den Lieferdienst übergeben. Sollte es auf Seiten des Lieferdienstes zu Verzögerungen kommen, sodass die Lieferung später als zum geplanten Datum ankommt, wird dem Kunden nichts erstattet und der Kunde hat es unverzüglich nach Erhalt an Lasertag-Verleih zurückzusenden.
(3) Bei Buchungen, die weniger als die angegebenen fünf Werktage bis zum Eventdatum aufweisen, übernimmt Lasertag-Verleih keine Gewähr für eine rechtzeitige Lieferung. In diesen Fällen wird kein fester Liefertermin zugesagt. Das Versandrisiko (insbesondere bei Verzögerungen durch den Versanddienstleister) liegt beim Kunden. Ein Anspruch auf Rücktritt, Minderung oder Erstattung des Preises wegen verspäteter Lieferung besteht in diesen Fällen nicht.
(4) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Lasertag-Verleih ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Lasertag-Verleih unverzüglich erstattet.
(5) Lasertag-Verleih kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Lasertag-Verleih unverzüglich erstattet.
Rücksendebedingungen
(1) Bitte verwenden Sie bei der Rücksendung der Ware und des Zubehörs nach Möglichkeit die Originalverpackung, auch wenn diese durch eine Öffnung zur Funktionsprüfung beschädigt sein sollte.
(2) Bitte verwenden Sie zur Rücksendung den der Warenlieferung beigefügten, vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber. Es handelt sich dabei um die einfachste und kostengünstigste Versandmöglichkeit. Sie trifft keine Verpflichtung zur Verwendung dieses Rücksendeverfahrens. Wenn Sie allerdings eine unnötig teure Versandart wählen, können Sie unter Umständen verpflichtet sein, die gegenüber einer günstigen Versandart erhöhten Kosten an uns zu zahlen.
(3) Die Ware und das Zubehör sind am nächsten Werktag nach der gebuchten Veranstaltung (Buchungstag) an den Versanddienstleister zu übergeben.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Kunden bestehender Ansprüche aus dem Kaufvertrag bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von Lasertag-Verleih. Solange dieser Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Kunde die Ware weder weiterveräußern noch über die Ware verfügen; insbesondere darf der Kunde Dritten vertraglich keine Nutzung an der Ware einräumen.
Mängelrechte
(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Lasertag-Verleih nach Wahl des Kunden auf Kosten von Lasertag-Verleih durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,
- b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
(2) Lasertag-Verleih leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.
(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Lasertag-Verleih, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt.
(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf Kosten von Lasertag-Verleih unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Lasertag-Verleih ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Lasertag-Verleih nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Lasertag-Verleih ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Lasertag-Verleih den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren.
(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,
- a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung oder Umgestaltung gezeigt hat,
- b) wennLasertag-Verleihdie Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Lasertag-Verleih eingetreten wäre,
- c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.
(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat.
(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.
(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Lasertag-Verleih endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.
Haftung
(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Lasertag-Verleih nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Lasertag-Verleih nicht.
(2) Unabhängig von einem Verschulden von Lasertag-Verleih bleibt eine Haftung von Lasertag-Verleih bei arglistigem Verschweigen des Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch Lasertag-Verleih dar.
(3) Lasertag-Verleih ist auch für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
(4) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Lasertag-Verleih für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Anwendbares Recht
Der zwischen Ihnen und Lasertag-Verleih abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Gerichtsstand
Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis [Emden].
Schlussbestimmungen
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.